Rechtsprechung
   BFH, 17.08.2012 - IX B 44/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,29902
BFH, 17.08.2012 - IX B 44/12 (https://dejure.org/2012,29902)
BFH, Entscheidung vom 17.08.2012 - IX B 44/12 (https://dejure.org/2012,29902)
BFH, Entscheidung vom 17. August 2012 - IX B 44/12 (https://dejure.org/2012,29902)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,29902) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    NZB: Festsetzungsverjährung, Abgangsvermerk der FA-Poststelle, Beweiswürdigung

  • openjur.de

    NZB: Festsetzungsverjährung, Abgangsvermerk der FA-Poststelle, Beweiswürdigung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 169 Abs 1 S 3 Nr 1, FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    NZB: Festsetzungsverjährung, Abgangsvermerk der FA-Poststelle, Beweiswürdigung

  • Bundesfinanzhof

    NZB: Festsetzungsverjährung, Abgangsvermerk der FA-Poststelle, Beweiswürdigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 169 Abs 1 S 3 Nr 1 AO, § 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    NZB: Festsetzungsverjährung, Abgangsvermerk der FA-Poststelle, Beweiswürdigung

  • rewis.io

    NZB: Festsetzungsverjährung, Abgangsvermerk der FA-Poststelle, Beweiswürdigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 122 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2
    Anforderungen an den Nachweis der Absendung eines Steuerverwaltungsakts; Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Festsetzungsfrist: Nachweis der rechtzeitigen Absendung eines Steuerverwaltungsakts bei Fehlen eines Absendevermerks der Poststelle des Finanzamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.09.2000 - III R 43/97

    Wahrung der Festsetzungsfrist

    Auszug aus BFH, 17.08.2012 - IX B 44/12
    Das Finanzgericht (FG) ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu den Voraussetzungen der Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) zutreffend davon ausgegangen, dass es im Falle des Fehlens eines Absendevermerks der Poststelle nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu beurteilen habe, ob es die --zur Wahrung der Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO erforderliche-- rechtzeitige Absendung des maßgeblichen Steuerverwaltungsakts für nachgewiesen hält oder nicht, und eine Anwendung der Regeln des Anscheinsbeweises insoweit nicht in Betracht komme (vgl. BFH-Entscheidungen vom 28. September 2000 III R 43/97, BFHE 193, 28, BStBl II 2001, 211; vom 19. August 2002 IX B 179/01, BFH/NV 2003, 138; vom 26. Januar 2010 X B 147/09, BFH/NV 2010, 1081).
  • BFH, 26.01.2010 - X B 147/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Abgangsvermerk der Poststelle des FA -

    Auszug aus BFH, 17.08.2012 - IX B 44/12
    Das Finanzgericht (FG) ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu den Voraussetzungen der Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) zutreffend davon ausgegangen, dass es im Falle des Fehlens eines Absendevermerks der Poststelle nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu beurteilen habe, ob es die --zur Wahrung der Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO erforderliche-- rechtzeitige Absendung des maßgeblichen Steuerverwaltungsakts für nachgewiesen hält oder nicht, und eine Anwendung der Regeln des Anscheinsbeweises insoweit nicht in Betracht komme (vgl. BFH-Entscheidungen vom 28. September 2000 III R 43/97, BFHE 193, 28, BStBl II 2001, 211; vom 19. August 2002 IX B 179/01, BFH/NV 2003, 138; vom 26. Januar 2010 X B 147/09, BFH/NV 2010, 1081).
  • BFH, 24.02.2003 - III B 117/02

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Sicherung einer einheitlichen Rspr.;

    Auszug aus BFH, 17.08.2012 - IX B 44/12
    Anders kann dies bei einem fachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten nur dann sein, wenn er aufgrund des Verhaltens des FG die Rüge für entbehrlich halten durfte (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Februar 2003 III B 117/02, BFH/NV 2003, 810).
  • BFH, 19.08.2002 - IX B 179/01

    NZB; Anscheinsbeweis, fehlender Abgangsvermerk der FA-Poststelle

    Auszug aus BFH, 17.08.2012 - IX B 44/12
    Das Finanzgericht (FG) ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu den Voraussetzungen der Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) zutreffend davon ausgegangen, dass es im Falle des Fehlens eines Absendevermerks der Poststelle nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu beurteilen habe, ob es die --zur Wahrung der Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO erforderliche-- rechtzeitige Absendung des maßgeblichen Steuerverwaltungsakts für nachgewiesen hält oder nicht, und eine Anwendung der Regeln des Anscheinsbeweises insoweit nicht in Betracht komme (vgl. BFH-Entscheidungen vom 28. September 2000 III R 43/97, BFHE 193, 28, BStBl II 2001, 211; vom 19. August 2002 IX B 179/01, BFH/NV 2003, 138; vom 26. Januar 2010 X B 147/09, BFH/NV 2010, 1081).
  • FG Köln, 23.04.2013 - 15 K 1243/12

    Nichtigkeit eines Steuerbescheids; Festsetzungsfrist

    Dies mag im Regelfall durch eine Aufgabe des Briefes bei einem Postdienst - etwa einer Filiale der Deutschen Post AG (vergleiche dazu BFH-Beschluss vom 17.8.2012 IX B 44/12, BFH NV 2012, 1049) - geschehen, jedoch ist auch der hier gewählte Weg der Bekanntgabe durch einen Behördenangehörigen als Amtsboten zulässig (vgl. dazu allgemein BFH-Beschluss vom 27.6.2001 X B 23/01,BFH/NV 2001, 1529).
  • FG München, 18.05.2018 - 7 K 2501/17

    Aufhebung der Festsetzung von Kindergeld

    Im Falle des Fehlens eines Absendevermerks der Poststelle ist nach der freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu beurteilen, ob der Verwaltungsakt an dem Tag, der als Absendetag auf dem Bescheid vermerkt ist, tatsächlich zur Post aufgegeben worden ist (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009 II R 52/07, BFH/NV 2010, 824; BFH-Beschlüsse vom 26. Januar 2010 X B 147/09, BFH/NV 2010, 1081; vom 17. August 2012 IX B 44/12, BFH/NV 2012, 1940).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht